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Künstliche Intelligenz

KI-Verordnung Art. 4: KI-Kompetenz im Unternehmen umsetzen

Ja, wenn Ihr Team KI nutzt, betrifft Sie Artikel 4 der KI-Verordnung. Jeder Betrieb, der KI-Werkzeuge einsetzt, auch nur ChatGPT oder einen Übersetzer, muss Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten zu unterstützen. Ein Zertifikat oder ein bestimmtes Kursformat schreibt die Verordnung nicht vor; entscheidend sind passende Maßnahmen und ein Nachweis, wer wann was gelernt hat. Stand: Oktober 2026.

Daniel Rankl
Daniel Rankl
14. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Was Artikel 4 verlangt

Die EU-KI-Verordnung (AI Act) ist das erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Artikel 4 regelt die sogenannte KI-Kompetenz („AI Literacy“): Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen.

02.02.2025Pflicht in Kraft (seit 27.07.2026 als Maßnahmenpflicht gefasst)
02.08.2026Bußgelder, u. a. Art. 50
Betreiberjeder, der KI einsetzt

Die Pflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Ein eigenes Bußgeld sieht die Verordnung für Artikel 4 allerdings nicht vor: Der Sanktionskatalog des Artikels 99 führt ihn nicht auf. Bußgeldbewehrt sind unter anderem die Transparenzpflichten aus Artikel 50, seit dem 2. August 2026 und mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes; für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Artikel 99 Absatz 6 der jeweils niedrigere der beiden Werte. Was Artikel 50 konkret verlangt, steht im Beitrag zur Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026. Wer jetzt handelt, ist rechtzeitig vorbereitet.

Wer ist betroffen?

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern (die KI entwickeln) und Betreibern (die KI in eigener Verantwortung einsetzen). Für die allermeisten Unternehmen ist die zweite Kategorie entscheidend, und sie ist weiter gefasst, als viele denken.

„Wir nutzen doch nur ChatGPT.“ Genau das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Sobald Mitarbeitende KI-Werkzeuge für ihre Arbeit einsetzen, gilt Ihr Unternehmen als Betreiber, und die Pflicht nach Art. 4 greift. Sie knüpft am Einsatz an, nicht an der Unternehmensgröße.

Wichtig für die Einordnung: Art. 4 schreibt kein bestimmtes Kursformat und kein bestimmtes Zertifikat vor. Gefordert sind Maßnahmen, die die KI-Kompetenz angemessen unterstützen, abhängig von Rolle, Vorkenntnissen, Einsatzkontext und Risiko. Schulungen, interne Richtlinien und Dokumentation sind bewährte Bausteine eines angemessenen Konzepts, aber kein pauschales Pflichtprogramm. Auch die physicon-Module unterstützen bei Umsetzung und Dokumentation; sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

Was hat der Digital Omnibus an Artikel 4 geändert? (Stand Oktober 2026)

Die Anforderung zur KI-Kompetenz aus Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 und bleibt bestehen. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten Digital Omnibus für KI, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026 und in Kraft seit dem 27. Juli 2026, wurde die Formulierung zu einer Maßnahmenpflicht justiert: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau je Person muss dabei nicht garantiert werden. An der praktischen Konsequenz ändert das wenig, auch für Praxen: Wenn Sie Ihr Team schulen und das schriftlich festhalten, dokumentiert das Ihre KI-Kompetenz-Maßnahmen nach Artikel 4. Verschoben wurden dagegen die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme: für eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026; eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gilt nur für Anbieter generativer KI-Systeme, die vor diesem Datum schon auf dem Markt waren, und nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung. Für Unternehmen als Betreiber gilt keine Übergangsfrist. Die Verbotsliste des Artikels 5 wurde um zwei Tatbestände ergänzt, die ab dem 2. Dezember 2026 gelten; im Übrigen gilt sie unverändert fort.

Wer beaufsichtigt die KI-Verordnung in Deutschland? (Stand Oktober 2026)

Mit dem KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 223), in Kraft seit dem 29. Juli 2026, hat Deutschland die nationale KI-Aufsicht geregelt. Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist seither die Bundesnetzagentur, soweit nicht andere Fachbehörden zuständig sind; bei ihr besteht ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, zugleich ist sie zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle. Für Unternehmen heißt das: Es gibt erstmals eine konkrete Behörde, die Fragen zur KI-Verordnung beantwortet und Verstöße verfolgt. Für kleine und mittlere Unternehmen bietet sie einen KI-Service-Desk mit einem Online-Werkzeug zur ersten Einschätzung der Risikoklasse.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Seit dem 27. Juli 2026 ist Artikel 4 eine Handlungspflicht: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Teams zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau je Person muss nicht garantiert werden, wohl aber müssen die Maßnahmen zur tatsächlichen KI-Nutzung passen und dokumentiert sein. Entfallen ist die Pflicht nicht. In der Praxis heißt das drei Dinge:

1. Bestandsaufnahme

Zuerst muss klar sein, welche KI-Werkzeuge im Betrieb tatsächlich genutzt werden, oft mehr, als die Leitung annimmt. Eine ehrliche, anonyme Erhebung schafft die Grundlage.

2. Schulung mit Nachweis

Schulungen sind das naheliegende Mittel, um die Kompetenz im sicheren Umgang mit KI aufzubauen. Entscheidend ist die Dokumentation: wer wurde wann mit welchen Inhalten geschult. Ohne Nachweis lässt sich die Pflichterfüllung nicht belegen.

3. Klare Regeln

Eine interne KI-Richtlinie legt fest, was erlaubt ist, was verboten und welche Daten in welche Werkzeuge dürfen. Das schützt vor dem häufigsten Risiko: dem stillen Alleingang, bei dem sensible Daten in ein unsicheres Tool wandern.

Reicht eine einmalige Schulung?

Für den Start ja, auf Dauer selten. Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die zur tatsächlichen Nutzung passen. Kommen neue Werkzeuge oder neue Mitarbeitende dazu, ändert sich der Bedarf. Bewährt hat sich ein einfacher Rhythmus: Einführung für alle, kurze Auffrischung, wenn ein neues Werkzeug freigegeben wird, und eine jährliche Durchsicht von Richtlinie und Nachweisen.

Chance statt reiner Pflicht

Die Pflicht ist die eine Seite. Die andere: KI kann Betrieben echte Zeit sparen, bei Dokumentation, Textarbeit, Organisation. Der richtige Weg ist selten „alles verbieten“ oder „alles erlauben“, sondern die sichere Route freizugeben und das Team mitzunehmen. Wer die Pflicht ohnehin erfüllen muss, kann den Anlass nutzen, um KI im Betrieb produktiv und sicher zu verankern.

KI im Betrieb sicher einführen, mit dem Team statt gegen es.

physicon begleitet Betriebe von der Bestandsaufnahme bis zur gelebten Regel: Schulung mit Nachweis, eine KI-Richtlinie, die zum Alltag passt, und die Auswahl geeigneter Werkzeuge. Für kleine und mittlere Unternehmen kann sich dafür ein gefördertes INQA-Coaching eignen; ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, klären wir im Erstgespräch.

Für Praxen und Einrichtungen im Gesundheitswesen im Speziellen: Wer muss was wissen, und wie weisen Sie die Schulung nach?

Quellen

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand im Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Daniel Rankl
Daniel Rankl · Geschäftsführer physicon

Betriebswirt und Prozessberater mit über zehn Jahren Beratungserfahrung und fünf Jahren als Geschäftsführer eines Gesundheitsunternehmens. Autorisierter INQA-Coach. physicon berät und coacht Gesundheitsunternehmen in Compliance, Prozessen und KI.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4?

Die Pflicht zur KI-Kompetenz („AI Literacy“) gilt nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 27. Juli 2026 lautet sie: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein eigenes Bußgeld sieht die Verordnung für Artikel 4 nicht vor.

Gilt Art. 4 auch für kleine Betriebe?

Ja. Die Pflicht knüpft nicht an die Unternehmensgröße an, sondern an den Einsatz von KI. Wer KI-Systeme im Unternehmen einsetzt, auch nur allgemeine Werkzeuge wie einen Chatbot, gilt als Betreiber und muss Maßnahmen zur KI-Kompetenz des Personals ergreifen.

Zählt die Nutzung von ChatGPT schon als KI-Einsatz?

Ja. Sobald Mitarbeitende KI-Werkzeuge für die Arbeit nutzen, gilt das Unternehmen als Betreiber im Sinne der Verordnung, unabhängig davon, ob die KI selbst entwickelt oder nur genutzt wird.

Reicht eine einmalige Schulung?

Für den Start ja, auf Dauer selten. Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die zur tatsächlichen Nutzung passen. Kommen neue Werkzeuge oder neue Mitarbeitende dazu, ändert sich der Bedarf. Bewährt hat sich ein einfacher Rhythmus: Einführung für alle, kurze Auffrischung, wenn ein neues Werkzeug freigegeben wird, und eine jährliche Durchsicht von Richtlinie und Nachweisen.

Was müssen Unternehmen konkret tun?

Sie müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten unterstützen, angemessen zum eingesetzten System und Einsatzkontext, und dies dokumentieren: wer wurde wann mit welchen Inhalten geschult. Sinnvoll sind zusätzlich eine interne KI-Richtlinie und die Auswahl datenschutzkonformer Werkzeuge.

Drohen Bußgelder?

Für Verstöße gegen Artikel 4 sieht die KI-Verordnung kein eigenes Bußgeld vor, der Sanktionskatalog des Artikels 99 führt ihn nicht auf. Bußgeldbewehrt sind unter anderem die Transparenzpflichten aus Artikel 50: seit dem 2. August 2026 und mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes, wobei für kleine und mittlere Unternehmen nach Artikel 99 Absatz 6 der jeweils niedrigere der beiden Werte gilt. Dokumentierte, angemessene Maßnahmen bleiben aus Governance- und Haftungsgründen sinnvoll.